I.1.8. AKS) Wiederum wurde gemäss Anklage ein Pfarrer Opfer einer Geschichte des Beschuldigten, wonach er für die Erbringung des somalischen Wehrdienstersatzes und zum Abholen seines Passes vorübergehend Geld benötige. Der Vorfall vom 6./7. April 2021 in Melchnau führte zur Zahlung (in bar und per Überweisung) von CHF 480.00 an den Beschuldigten. Beim gesamten Vorgang legte der Beschuldigte zur Bekräftigung seiner Vertrauenswürdigkeit u.a. auch den Mietvertrag mit dem Geschädigten K.________ (E. 9.5 hiervor) vor. Hierfür erklärte die Vorinstanz den Beschuldigten des Betrugs z.N. von AK.________ schuldig.