in Büren a.A. am 10./11. März 2021 die Überweisung von CHF 380.00 auf sein C.________ (Bank)-Konto erwirkt, indem er von Militärersatz für den somalischen Militärdienst und einer raschen Rückzahlung gesprochen habe (mit Unterzeichnung einer Rückerstattungsvereinbarung über CHF 300.00 [pag. 361]), zu der es nicht gekommen sei. Die Vorinstanz kam zu einem Schuldspruch im Sinne der Anklage. Sie räumte ein, dass man über Nachprüfungen durch die Geschädigte nichts wisse, eine erhöhte Sorgfaltspflicht in der konkreten Konstellation von kirchlichen Hilfeleistungen jedoch