I.1.3. AKS) Gemäss Anklage ging es auch bei diesem Vorfall um ein Überbrückungsdarlehen, welches der Beschuldigte unter Hinweis auf fehlendes Geld für somalischen Militärdienstersatz anstrebte und schliesslich auch vom Verein in Studen am 2. März 2021 erhielt (CHF 480.00). Auch dieses Darlehen wurde vom Beschuldigten nicht zurückbezahlt. Die Vorinstanz erwog, der Beschuldigte habe zwar kein Geständnis abgelegt, aber generell fehlenden Zahlungswillen dokumentiert. Die Aussage des Vereinsmitglieds Gerber sei verwertbar und glaubhaft. Der Beschuldigte habe seine Geschichte geschickt ausgeschmückt.