Der Beschuldigte habe jeweils einen seriösen Eindruck bei den gezielt ausgesuchten Opfern (Personen mit Schwächezustand bzw. gemeinnützige Institutionen) hinterlassen, u.a. durch Angabe seiner persönlichen Koordinaten oder Unterzeichnung von Darlehensverträgen bzw. die Angabe von Arbeitsstellen, alles unterlegt durch den Hinweis auf kurzfristige Notlagen.