7. Einleitung Die Staatsanwaltschaft erhob am 3. Juni 2022 Anklage gegen den Beschuldigten wegen gewerbsmässig begangenen Betrugs und Versuchs dazu, gewerbsmässig begangenen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage und Versuchs dazu, mehrfach begangener Urkundenfälschung, Sachentziehung, Verweisungsbruchs, mehrfach begangenen Diebstahls (geringfügig) sowie mehrfach begangenen Widerhandlungen (Übertretungen) gegen das Betäubungsmittelgesetz (pag. 1414 ff.).