4. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD) III. Im Weiteren sei zu verfügen: 1. A.________ habe in den vorzeitigen Strafvollzug zurückzugehen. 2. Es sei die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem (Art. 20 N-SIS-Verordnung) anzuordnen.