17 Art. 426 Abs. 1 und 428 Abs. 1 StPO zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersu- chungs- und Sicherheitshaft von 311 Tagen und es sei festzustellen, dass er die Strafe am 29.06.2022 vorzeitig angetreten hat; 2. zu einer Busse von CHF 800.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung sei auf 8 Tage festzusetzen; 3. zu einer Landesverweisung von 20 Jahren;