- einer Freiheitsstrafe von insgesamt 37 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 311 Tagen und unter Feststellung des vorzeitigen Strafantritts am 29. Juni 2022; - zu einer Übertretungsbusse von CHF 800.00 (unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe auf 8 Tage); 4. Auf die Anordnung einer Landesverweisung sei zu verzichten; 5. Die Zivilklagen seien allesamt auf den Zivilweg zu verweisen (ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten); 6. Die Verfahrenskosten vor zweiter Instanz seien dem Kanton aufzuerlegen;