2241). Sodann wurde der Beschuldigte im Rahmen der Berufungsverhandlung vom 5. Juni 2024 erneut einvernommen (pag. 2242 ff.). 4. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ stellte namens des Beschuldigten anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 5. Juni 2024 folgende Anträge (pag. 2245 f.): 1. Es sei festzustellen, dass die unangefochtenen Punkte des erstinstanzlichen Urteils in Rechtskraft erwachsen seien;