Die Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 311 Tagen (12.03.2020, 17.08.2021, 24.08.2021 bis 28.06.2022) werden im Umfang von 311 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 29.06.2022 vorzeitig angetreten worden ist. 8 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 800.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 8 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 20 Jahren.