1. Zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 80.00, ausmachend total CHF 4'800.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 2. Zu 2/3 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 5'064.60, ausmachend CHF 3'376.40. 39 Im Umfang von 1/3 werden die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 5'064.60, ausmachend CHF 1'688.20, durch den Kanton Bern getragen.