A.________ ist damit zur Bezahlung einer Parteientschädigung von pauschal CHF 5'000.00 (14,5 Stunden Rechtsanwalt à CHF 250.00 plus sieben Stunden Praktikant/in à CHF 125.00 plus Auslagen und Mehrwertsteuer, gerundet) an C.________ zu verurteilen. Dabei ist bereits berücksichtigt, dass C.________ im Zivilpunkt lediglich zu rund ⅓ obsiegte (CHF 12'707.44 der geltend gemachten CHF 43'377.25).