_ aber auf die Redaktion der Strafanzeige, die Teilnahme an insgesamt sechs Einvernahmen (wobei an fünf davon Ergänzungsfragen gestellt wurden), die Begründung und Bezifferung der Zivilklage sowie die Teilnahme an der verhältnismässig kurzen Hauptverhandlung vor dem Gericht (inkl. Vorbereitung und Nachbearbeitung) beschränken. Dafür erachtet das Gericht einen Aufwand von 21,5 Stunden als angemessen, wobei zu berücksichtigen ist, dass eine persönliche Teilnahme des Rechtsanwalts an den Einvernahmen (total rund sieben Stunden) nicht erforderlich war und die Vertretung durch einen Praktikanten/eine Prak-