I. 1.-4. des erstinstanzlichen Urteils vom 29. August 2023: pag. 18 144) mangels Berufung in Rechtskraft erwachsen (E. I.6. hiervor). In Zusammenhang mit der Prüfung der Auferlegung von Verfahrenskosten ist dennoch in der gebotenen Kürze auf diese Vorwürfe zurückzukommen: lit. a des Strafbefehls vom 8. November 2022 Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, am 5. Februar 2019 das Mobiliar der E.________ GmbH für CHF 8'500.00 an die Firma S.________, ohne den bar erhaltenen Kaufpreis in die Buchhaltung der E.________ GmbH einzubringen, verkauft zu haben, sodass dieser Vermögenswert als Aktivum gefehlt habe.