sich strikt weigerte, die Forderung von C.________ zu begleichen, verursachte er zudem das Verfahren in zivilrechtlich vorwerfbarer Weise i.S.v. Art. 426 Abs. 2 StPO, weshalb ihm im Ergebnis die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen sind. Ohne seine sture Haltung gegenüber C.________ hätte es das ganze Verfahren nicht gebraucht.