121 N 3 f.; vgl. auch BGE 139 IV 310 E. 1.2). Es stellt sich folglich die Frage, ob der Sozialdienst, welcher C.________ unterstützte, von Gesetzes wegen in deren Ansprüche 29 gegen A.________ eingetreten ist. Dies ist zu verneinen. C.________ ist daher zur Zivilklage legitimiert.