__ dem Sozialamt abgetreten, stellt sich in einem ersten Schritt die Frage, ob sie überhaupt noch legitimiert ist. Aus Art. 121 Abs. 2 StPO ergibt sich, das die Ansprüche zur Zivilklage auf diejenige Person/Institution übergehen, die von Gesetzes wegen in die Ansprüche der geschädigten Person eingetreten ist.