Mit E-Mail vom 9. Juni 2022 teilte der Sozialdienst der Gemeinde Ittigen der Staatsanwaltschaft mit, C.________ sei von Oktober 2014 bis September 2015 und ab April 2016 bis Oktober 2019 durch den Sozialdienst unterstützt worden. "Falls in diesem Verfahren Lohnforderungen gesprochen werden, welche unsere Unterstützungsperiode betreffen, bitten wir Sie uns eine Kopie des Urteils zukommen zu lassen" (pag. 925). Da C.________ zudem aussagte, sie habe ihre Forderung gegenüber A.________ dem Sozialamt abgetreten, stellt sich in einem ersten Schritt die Frage, ob sie überhaupt noch legitimiert ist.