22. Schadenersatz Rechtsanwalt D.________ beantragte für die Privatklägerin oberinstanzlich die vollumfängliche Abweisung der Berufung und Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils (pag. 18 312). Die Vorinstanz hiess die Zivilklage von C.________ teilweise gut und verurteilte den Beschuldigten, ihr CHF 12'707.44 zzgl. Zins zu 5 % seit dem 21. November 2019 zu bezahlen. Soweit weitergehend wurde die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen (pag. 18 145). Die Vorinstanz führte hierzu Folgendes aus (pag. 18 197 f.; S. 39 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung