25 Unter Berücksichtigung der objektiven Tatschwere erweist sich das Tatverschulden in Anbetracht des weiten Strafrahmens immer noch als leicht. Der Kammer erscheint eine Strafe von 80 Strafeinheiten als dem Verschulden angemessen. 20.1.2 Subjektive Tatkomponenten Bei der subjektiven Tatschwere ist festzuhalten, dass die Kammer von direktem Vorsatz ausgeht. Er wollte durch das Abziehen der Provisionszahlung der Privatklägerin die Zugriffe auf Vermögenswerte der E.________ GmbH verwehren und diese damit schädigen.