der von der J.________ übernommenen Forderungen und dem Vorschuss des Konkursamts wäre das Konkursverfahren so oder anders mangels Aktiven eingestellt worden und es wäre nie zu einer Verteilung gekommen. Sodann müsse in sämtlichen Sachverhaltsvarianten der subjektive Tatbestand verneint werden, sofern objektiv überhaupt eine Tathandlung vorliege. Es fehle an der