Der Beschuldigte tat dies im Wissen darum, dass der Privatklägerin C.________ aus einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit noch eine Forderung gegenüber der E.________ GmbH zustand. Am 1. November 2019 wurde in der Buchhaltung der E.________ GmbH denn auch eine Schuld gegenüber der Privatklägerin in der Höhe von CHF 47'697.75 aufgenommen. Am 21. Januar 2010 wurde über die E.________ GmbH der Konkurs eröffnet, wobei das Konkursverfahren am 13. März 2020 mangels Aktiva eingestellt wurde.