19 stand. Diese liess der Beschuldigte durch entsprechende Anweisung an L.________(Versicherungsgesellschaft) am 21. November 2019 auf das Kapitaleinzahlungskonto (Konto .________) der von ihm am 14. November 2019 neu gegründeten J.________ GmbH überweisen (Zahlungseingang am 22. November 2019). Der Beschuldigte tat dies im Wissen darum, dass der Privatklägerin C.________ aus einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit noch eine Forderung gegenüber der E.________ GmbH zustand.