GmbH und damit dem Zugriff der Privatklägerin im Konkursverfahren zu entziehen. 13.4 Beweisergebnis Zusammengefasst ist erstellt, dass der E.________ GmbH – deren einzelzeichnungsberechtigter Geschäftsführer der Beschuldigte war – gestützt auf den zwischen ihr und der L.________(Versicherungsgesellschaft) am 7. Juni 2010 abgeschlossenen Vermittlungsvertrag eine Provisionszahlung von CHF 12'707.44 zu-