160 Z. 180 f.; pag. 161 Z. 234 ff.) geht hervor, dass der Beschuldigte nicht die Absicht hatte, die Schuld der E.________ GmbH gegenüber der Privatklägerin gesamthaft oder anteilsmässig zu tilgen. Das Statutendatum der neu gegründeten J.________ GmbH war am 12. November 2019 (vgl. E. II.9 hiervor). Gleichentags schrieb O.________ an seine Mitarbeiter, dass auf Wunsch des Beschuldigten per sofort die Provisionen von L.________(Versicherungsgesellschaft) auf das Kapitaleinzahlungskonto der J.________ GmbH zu bezahlen seien (pag.