Aus der Korrespondenz mit L.________(Versicherungsgesellschaft) ergibt sich denn auch, dass A.________ die Änderung der Firmenbezeichnung der FINMA erst wesentlich später meldete und damit erst nach der Löschung des Eintrags 'auf sich aufmerksam' machte. Die Löschung des Strafregistereintrags war also offenkundig nicht der Grund für die Gründung der J.________ GmbH.