(1) Von der Webseite der FINMA ('https://www.finma.ch/de/bewilligung/versicherungsvermittler', zuletzt besucht am 29. August 2023) ergibt sich, dass sich ungebundene Versicherungsvermittler, die Versicherungsverträge im Interesse von Versicherungsunternehmen oder anderen Personen anbieten oder abschliessen, im öffentlichen Register der FINMA für Versicherungsvermittler eintragen lassen müssen. Solche ungebundenen Versicherungsvermittler, auch Broker oder Makler genannt, dürfen ihre Tätigkeit erst nach erfolgreicher Registrierung aufnehmen.