__ GmbH nur gegründet bzw. Vermögenswerte in diese verschoben, um die Forderung von C.________ nicht bezahlen zu müssen, sinngemäss geltend, die E.________ GmbH wäre ohnehin Konkurs gegangen. Er habe die J.________ GmbH gegründet, weil er damit wieder eine gute "Bonität" gehabt habe und weil er nicht mehr im Strafregister verzeichnet gewesen sei, denn die Versicherungen prüften die Bonität und sinngemäss die Vorstrafenfreiheit regelmässig. Damit hat er zwar nicht ganz unrecht, dies gleich aus zwei Gründen: