15 über den Betrag von CHF 12'707.45 der E.________ GmbH zugestanden. Der Beschuldigte sorgte mit seiner Anweisung an die L.________(Versicherungsgesellschaft) (siehe E-Mail O.________ vom 12. November 2019 [pag. 188]), dass per sofort die Provisionen auf das Kapitaleinzahlungskonto der J.________ GmbH zu bezahlen seien, dafür, dass das Geld der E.________ GmbH entzogen wurde.