GmbH zugestanden habe. Sie habe nicht Geld genommen und verjubelt. Aus den an der Berufungsverhandlung eingereichten Unterlagen gehe hervor, dass Sozialversicherungsbeiträge bezahlt und Schaden aus dem laufenden Leasingvertrag abgewendet worden seien. Der Betrag von CHF 12'707.44 sei zugunsten der E.________ GmbH ausgegeben worden. Unter Berücksichtigung der Schuldentilgung sowie der Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge und des Lohnes für den Beschuldigten wäre für die Privatklägerin im Konkursverfahren nichts mehr übrig geblieben (pag. 18 330). 13.2.3 Erwägungen der Kammer