___ GmbH abgewendet. Dazu sei sie zwar nicht verpflichtet gewesen, aber wenn man die Provisionszahlung der E.________ GmbH zusprechen wolle, stimme es entgegen der Annahme der Vorinstanz nicht, dass die J.________ GmbH die Provisionszahlung ohne jegliche Gegenleistung erhalten habe. Dass die J.________ GmbH auch Schulden übernommen habe, sei von der Vorinstanz auch festgestellt worden, zumal gestützt hierauf auch der Freispruch vom Vorwurf gemäss lit. c des Strafbefehls vom 8. November 2022 (Leasing des Audi A6) ergangen sei. Eine Abwicklung über das Konkursamt hätte Jahre in Anspruch genommen. Die J.______