Das Geschäft des Beschuldigten sei saisonal, zumal erst im letzten Quartal die Krankenkassen gewechselt würden und der beschuldigte sich in den übrigen Monaten weniger – wenn nicht gar keinen – Lohn ausbezahlen könne. Den Umstand, dass der Beschuldigte diesen Betrag ohne Umweg über die E.________ GmbH und ein privates Konto direkt der J.________ GmbH habe überweisen lassen, könne man ihm vielleicht formell zum Vorwurf machen, materiell sei es aber irrelevant. Wären die Provisionen nicht an die J._____