13.2.2 Argumente der Verteidigung vor oberer Instanz Die Verteidigung plädierte vor oberer Instanz, selbst wenn der Betrag der E.________ GmbH zugestanden hätte, hätte der Betrag an den Beschuldigten als Lohn ausbezahlt werden müssen. Das Geschäft des Beschuldigten sei saisonal, zumal erst im letzten Quartal die Krankenkassen gewechselt würden und der beschuldigte sich in den übrigen Monaten weniger – wenn nicht gar keinen – Lohn ausbezahlen könne.