_ gekommen. A.________ war zwar sowohl für L.________(Versicherungsgesellschaft) als auch für seine Kunden als Person durchaus wesentlich. Dies kann jedoch keine Rechtfertigung dafür sein, die Existenz der juristischen Person E.________ 14 GmbH einfach zu ignorieren bzw. sich nicht um die Bezahlung der Schulden dieser Gesellschaft zu kümmern.