Aus diesen beiden Dokumenten ergibt sich ohne Zweifel, dass die Provisionen noch von der E.________ GmbH verdient worden waren. A.________ wollte mit der Anweisung an L.________(Versicherungsgesellschaft), die Provisionen seien schon im November auf die J.________ GmbH zu überweisen (vgl. zu dieser E. III.A.3 hiervor), seiner neuen Gesellschaft ganz offensichtlich weiteres 'Startkapital' zukommen lassen bzw. hatte innerlich mit der E.________ GmbH längst abgeschlossen, denn weniger als einen Monat vor dieser Überweisung war es zur Konkursandrohung durch C.________ gekommen.