___ GmbH war zum Zeitpunkt der Überweisung erst eine Woche 'alt' und konnte in dieser Zeit noch nicht Provisionen in der genannten Höhe verdient haben. Es sei dazu auch auf den 'Personen- konto-Auszug Kreditoren' vom 1. April 2019 bis 31. März 2020 (pag. N-130) sowie die 'Zusammenfassung Provisionsabrechnung' von L.________(Versicherungsgesellschaft) vom 21. November 2019 (pag. N-366) verwiesen. Aus diesen beiden Dokumenten ergibt sich ohne Zweifel, dass die Provisionen noch von der E.________ GmbH verdient worden waren.