GmbH überwies (Zahlungseingang am 22. November 2019). Es ist offensichtlich, dass es sich dabei um Provisionszahlungen handelte, die noch der E.________ GmbH zugestanden wären und dieser hätten weitergeleitet werden müssen, bzw. L.________(Versicherungsgesellschaft) hätte gar nie dazu angehalten werden dürfen, das Geld auf das Kapitaleinzahlungskonto der J.________ GmbH zu überweisen: Die J.________ GmbH war zum Zeitpunkt der Überweisung erst eine Woche 'alt' und konnte in dieser Zeit noch nicht Provisionen in der genannten Höhe verdient haben.