dass die Provisionszahlungen in dieser Zeit und damit auch die hier massgebende Provisionszahlung vom 21. November 2019 auf die E.________ GmbH lauteten und nicht auf den Beschuldigten. Die Bezeichnung des Kreditors änderte am 20. Dezember 2019 von E.________ GmbH auf die J.________ GmbH (pag. N-130). Die Zusammenfassung der Provisionsabrechnung von L.________(Versicherungsgesellschaft) vom 21. November 2019 über den Betrag von CHF 12'707.44 trägt denn auch als Adressaten die «E.________ GmbH, A.________, ..» (pag. N-366).