12 GmbH – beauftragt wird, für L.________(Versicherungsgesellschaft) gegen Bezahlung einer Vermittlungs- oder Abschlussprovision, als sogenannter Berater, den Abschluss von Versicherungsverträgen zu vermitteln (pag. 18 074). Als Kontoverbindungen wurden denn auch das Kapitaleinzahlungskonto bzw. handschriftlich das Kontokorrentkonto der J.________ GmbH und nicht ein Privatkonto des Beschuldigten angegeben (pag. 18 089 f.). Auch die Provisionsreglement Broker- Leistungen wurden vom Beschuldigten im Namen der J.________ GmbH unterschrieben (pag. 18 091 f.).