18 086) wird ersichtlich, dass der Vermittler die Rechtsform der AG oder der GmbH hat – vgl. hierzu Ziff. 2.1 der genannten Erklärung: «Die in der Vermittlervereinbarung vereinbarte Vermittlungstätigkeit ist vom Firmenzweck direkt oder indirekt (z.B. Treuhand, Vermögensverwaltung) erfasst. Der Vermittler (d.h. die AG oder die GmbH) erklärt hiermit, dass seine sämtlichen Angestellten sozialversicherungsrechtlich vollumfänglich erfasst und versichert sind.» (pag. 18 086). Die Bestimmungen, wonach der Vermittler eine Einzelfirma etc. oder eine Einzelperson bzw. natürliche Person sei, wurden durchgestrichen (pag. 18 087 f.).