Der Vermittlervereinbarung zwischen der L.________(Versicherungsgesellschaft) und der J.________ GmbH ist zu entnehmen, dass als «Vermittler» nicht der Beschuldigte, sondern die J.________ GmbH vertraglich aufgeführt ist (pag. 18 073; pag. 18 086). Die Vereinbarung wurde denn auch vom Beschuldigten im Namen der J.________ GmbH am 26. November 2019 unterzeichnet (pag. 18 085). Aus der Erklärung sozialversicherungsrechtlicher Status des Vermittlers (Fassung vom August 2011; pag. 18 086) wird ersichtlich, dass der Vermittler die Rechtsform der AG oder der GmbH hat – vgl. hierzu Ziff.