__ GmbH einen Vertrag abgeschlossen habe. Wenn man den Vermittlungsvertrag beachte, werde ersichtlich, dass Wert darauf gelegt werde, dass die Versicherungsvermittler eigenständig seien. Sie würden aufgefordert, eine AG oder GmbH zu gründen. Die dritte Option sei eine Einzelfirma, dies aber unter ständiger Bestätigung der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge. Aus der Optik von L.________(Versicherungsgesellschaft) sei dies nachvollziehbar, zumal sie nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung sonst das Risiko laufe, als Auftraggeberin diese Beträge allenfalls nachzahlen zu müssen.