10 vant war. Die Verteidigung argumentierte an der Hauptverhandlung entsprechend, der Vertrag mit L.________(Versicherungsgesellschaft) habe nicht mit der E.________ GmbH, sondern mit A.________ persönlich bestanden. Während man die alte Vermittlervereinbarung vom 4./7. Juni 2010 noch so interpretieren könnte, da auf dem Deckblatt sowohl die E.________ GmbH als auch A.________ persönlich als Vermittler genannt werden und der Anhang tatsächlich die selbständige Tätigkeit betrifft (vgl. pag.