13. Beweiswürdigung 13.1 Berechtigte Person der Provisionszahlungen von L.________(Versicherungsgesellschaft) 13.1.1 Würdigung der Vorinstanz Die Vorinstanz führte zur Frage, wem die Provisionszahlungen von L.________(Versicherungsgesellschaft) zugestanden sind, Folgendes aus (pag. 18 181; S. 23 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Der Zusammenarbeitsvertrag mit L.________(Versicherungsgesellschaft) wurde neu auf die J.________ GmbH ausgestellt, wobei aus den vorhandenen E-Mails offenkundig wird, dass für L.________(Versicherungsgesellschaft) die Person von A._