8 cherungsvermittler gelegt werde. Selbst wenn davon ausgegangen werde, die Provisionszahlungen seien tatsächlich der E.________ GmbH zugestanden, bestreitet der Beschuldigte, dass diese hierfür keine Gegenleistung erhalten habe. Die J.________ GmbH habe Schulden und laufende Verpflichtungen der E.________ GmbH übernommen und damit von letzterer weiteren Schaden abgewendet. Auch habe die Vorinstanz ausser Acht gelassen, dass der Beschuldigte selber de facto einen Lohnanspruch gegenüber der E.________ GmbH gehabt habe.