Letzterer sei nebenberuflich von der L.________(Versicherungsgesellschaft) mandatiert worden, habe aber privat keine Zahlungen entgegennehmen dürfen, weshalb er das Geschäftskonto der E.________ angegeben habe, worauf die ihm zustehenden Provisionszahlungen in der Folge überwiesen worden seien. Der Beschuldigte bestreitet, dass die E.________ GmbH Anspruch auf die Provisionen gehabt habe und er diese ihr entzogen habe (EV erstinstanzliche HV Beschuldigter vom 29. August 2023: pag. 18 124 Z. 151 ff.; erstinstanzliches Plädoyer: pag.