6 stanzliche Verfahren eine Parteientschädigung von CHF 6'160.45 zu bezahlen. Dieses Urteil erwuchs in Rechtskraft (pag. 69 f.). Die Privatklägerin betrieb in der Folge die E.________ GmbH (vgl. Betreibungsregisterauszug vom 21. Januar 2020 [pag. 219 ff.]). Gegen den von dieser erhobenen Rechtsvorschlag ging die Privatklägerin gerichtlich vor. Das Regionalgericht Bern- Mittelland erteilte mit Entscheid CIV .