___ GmbH zusammen mit I.________. Letzterer schied am 25. August 2010 als Gesellschafter ohne Zeichnungsberechtigung aus und der Beschuldigte verblieb als Gesellschafter und Geschäftsführer mit Einzelzeichnungsberechtigung in der Gesellschaft. Die Gesellschaft bezweckte die Beratung und Vermittlung von Finanz- und Versicherungsprodukten, Krediten, Immobilien und Vermittlung in der Reisebranche (siehe Handelsregisterauszug der E.________ GmbH [pag. 16]).