Sodann werden der Schuldspruch wegen Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung, begangen am 21. November 2019 in Bern z.N. der Gläubiger der E.________ GmbH im Deliktsbetrag von CHF 12'707.44, und die Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CH 80.00 (ausmachend total CHF 4'800.00), zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 5'064.60 sowie einer Parteientschädigung von CHF 5'000.00 (inkl. Auslagen und MWSt) an die Privatklägerin angefochten (Ziff. II. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).