3 Stellungnahme gegeben (pag. 18 273 f.). Mit Eingabe vom 31. Januar 2024 teilte der Beschuldigte mit, mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens nicht einverstanden zu sein (pag. 18 277). Mit Eingabe vom 30. Januar 2024 erklärte Rechtsanwalt D.________ für die Privatklägerin, mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens einverstanden zu sein (pag. 18 279). Am 12. Februar 2024 verfügte die Verfahrensleitung die Durchführung eines mündlichen Verfahrens (pag. 18 281 f.).